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Häufige Fragen
Ist eine Betreuung möglich, wenn Beckum nicht unsere Heimatstadt ist?
- Dies ist leider nicht möglich. Ich betreue nur Kinder, wenn Sie in Beckum wohnhaft sind bzw. das Jugendamt Beckum für Ihren Bezirk zuständig ist.
Dazu gehören auch die Ortsteile Neubeckum, Roland und Vellern.
Wann sollten wir uns für einen Betreuungsplatz bewerben?
- Dazu kann ich Ihnen nur einen Rat geben: Lieber zu früh, als zu spät!
Jedes Jahr erreichen mich sehr viele Anfragen und es kann durchaus zu längeren Wartezeiten kommen.
Dass schwangere Frauen sich bereits bei mir bewerben, ist keine Seltenheit und gehört mittlerweile fast schon zum Standard. Daher empfehle ich Ihnen, sich bereits für das Vorjahr zu bewerben, sofern ich freie Plätze auf dieser Webseite dazu ausgeschrieben habe.
Wenden Sie sich ansonsten an die Fachberatung der Kindertagespflege vom Mütterzentrum Beckum, wenn Sie Hilfe bei der Suche nach einer geeigneten Kindertagespflegeperson benötigen. Auch beim Jugendamt wird Ihnen gerne weitergeholfen.
Wer versorgt unser Kind, wenn die Tagesmutter krank oder anderweitig verhindert ist?
- Grundsätzlich ist das Jugendamt dazu verpflichtet, für Ausfallzeiten einer Kindertagespflegeperson rechtzeitig eine andere Betreuungsmöglichkeit für das Tageskind sicherzustellen.
Allerdings kooperiere ich derzeit mit einer anderen Kindertagespflegeperson aus der Umgebung, die mich beispielsweise in einem Krankheitsfall unterstützt und die Tageskinder vorrübergehend bei sich in der Einrichtung betreuen lässt.
Dies sorgt für deutlich weniger Stress für Sie und vorallem für Ihr Kind, und bietet somit eine gute Alternativmöglichkeit.
Urlaubstage und sonstige Termine werde ich selbstverständlich mit Ihnen im Voraus abstimmen, so dass Sie ausreichend Zeit haben, sich darauf vorzubereiten.
Darf unser Kind bei einer Erkrankung zur Tagesmutter gebracht werden?
- Wenn Ihr Kind an einer Erkrankung leidet, die im Infektionsschutzgesetz genannt ist oder der Verdacht auf eine solche Erkrankung besteht (vorallem bei Covid-19), darf Ihr Kind nicht bei mir betreut werden.
Bitte lassen Sie Ihr Kind unbedingt zu Hause, bis es mindestens 48 Stunden lang symptomfrei ist und suchen Sie u.U. einen Kinderarzt zur weiteren Abklärung auf.
Mehr Informationen dazu erhalten Sie in meinen Hygienemaßnahmen.
Wie ist unser Kind versichert?
- Alle Kinder die bei mir betreut werden, sind über die gesetzliche Unfallversicherung versichert und beim Jugendamt gemeldet.