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Häufige Fragen
Ist eine Betreuung möglich, wenn Beckum nicht unsere Heimatstadt ist?
- Dies ist leider nicht möglich. Ich betreue nur Kinder, wenn Sie in Beckum wohnhaft sind bzw. das Jugendamt Beckum für Ihren Bezirk zuständig ist.
Dazu gehören auch die Ortsteile Neubeckum, Roland und Vellern.
Wann sollten wir uns für einen Betreuungsplatz bewerben?
- Da mich jedes Jahr sehr viele Anfragen erreichen, kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Es ist inzwischen ganz normal, dass sich Familien bereits während der Schwangerschaft bei mir melden.
Ich empfehle Ihnen deshalb, sich möglichst frühzeitig für einen Platz zu bewerben, am besten bereits im Vorjahr, sofern auf dieser Webseite freie Plätze ausgeschrieben sind.
Sollte aktuell kein Platz bei mir verfügbar sein, können Sie sich gerne an die Fachberatung der Kindertagespflege im Mütterzentrum Beckum wenden oder beim Jugendamt Unterstützung erhalten. Außerdem steht Ihnen der Kita-Navigator zur Verfügung.
Wer versorgt unser Kind, wenn die Tagesmutter krank oder anderweitig verhindert ist?
- Grundsätzlich ist das Jugendamt dazu verpflichtet, für Ausfallzeiten einer Kindertagespflegeperson rechtzeitig eine andere Betreuungsmöglichkeit für das Tageskind sicherzustellen.
Allerdings kooperiere ich derzeit mit einer anderen Kindertagespflegeperson aus der Umgebung, die mich beispielsweise in einem Krankheitsfall unterstützt und die Tageskinder vorrübergehend bei sich in der Einrichtung betreuen lässt.
Dies sorgt für deutlich weniger Stress für Sie und vorallem für Ihr Kind, und bietet somit eine gute Alternativmöglichkeit.
Urlaubstage und sonstige Termine werde ich selbstverständlich mit Ihnen im Voraus abstimmen, so dass Sie ausreichend Zeit haben, sich darauf vorzubereiten.
Darf unser Kind bei einer Erkrankung zur Tagesmutter gebracht werden?
- Wenn Ihr Kind an einer Erkrankung leidet, die im Infektionsschutzgesetz genannt ist oder der Verdacht auf eine solche Erkrankung besteht (vorallem bei Covid-19), darf Ihr Kind nicht bei mir betreut werden.
Bitte lassen Sie Ihr Kind unbedingt zu Hause, bis es mindestens 48 Stunden lang symptomfrei ist und suchen Sie u.U. einen Kinderarzt zur weiteren Abklärung auf.
Mehr Informationen dazu erhalten Sie in meinen Hygienemaßnahmen.
Wie ist unser Kind versichert?
- Alle Kinder die bei mir betreut werden, sind über die gesetzliche Unfallversicherung versichert und beim Jugendamt gemeldet.
Für welches Alter des Kindes ist die Betreuung vorgesehen?
- In meiner Kindertagespflege nehme ich Kinder ab 1 Jahr auf und begleite sie bis zum Alter von höchstens 3 Jahren. Eine behutsame Eingewöhnung ist mir dabei besonders wichtig, damit sich Ihr Kind sicher und geborgen fühlt. Mit etwa 3 Jahren erfolgt dann in der Regel der Übergang in den Kindergarten.
















